Antwort: über die schulischen Versicherungen, bzw. die der Eltern oder Firma.
Da das Praktikum durch die Unterschrift der Schulleitung Teil der schulischen Ausbildung ist, gelten die normalen Versicherungen für die Schüler / Azubis. (vgl. Schulgesetz, z.B. Wegeunfallversicherung) Der Abschluss der Schülerzusattzversicherung ist dennoch dringend empfehlenswert.
Diese Angaben gelten sowohl für Rheinl.-Pfalz als auch für Baden-W.
Die Krankenversicherung der Familie gilt im EU-Ausland, d.h. Frankreich, für die Schweiz empfehlen wird eine Anfrage bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
Auszubildende, die aus einem bestehenden
Ausbildungsverhältnis entsandt werden, sind automatisch über die Firma weiterhin
sozialversichert, Formulare E 101 und E 128
Zuletzt aktualisiert am 2011-02-10 von Jutta Wink.